Naturnah Reisen Königssee

Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

1. Abschluss des Reisevertrages
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gemäß §651 k BGB. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.

2. Zahlung
Ihre Zahlungen sind gemäß §651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten haben. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 15 % des Reisepreises, max. € 250.- p.P.. Die Restzahlung ist bei Zielen innerhalb Deutschlands 2 Wochen vor Reiseantritt fällig, bei allen anderen Reisezielen 4 Wochen vor Reiseantritt. Die Unterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder gegen Zahlung ausgehändigt.

3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und  deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.
Preise gelten - sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.

4. Leistungsänderungen
Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit sie für den  Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

5. Preisänderungen

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages  im Falle der Erhöhung der  Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, möglich.
Bei Preiserhöhungen über 5% oder wenn eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegt, sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus Ihrem Programm anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Reiseerhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich oder per Email möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Eine fernmündlich vorgetragene Rücktrittserklärung gilt nur, wenn sie schriftlich bestätigt wird. Innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung kann der Kursteilnehmer kostenlos vom Vertrag mit der Veranstalterin zurücktreten. Eine evtl. schon überwiesene Seminargebühr wird von der Veranstalterin zurückerstattet. Danach, bis 30 Tage vor Seminarbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben. Erfolgt der Rücktritt ab dem 30. Tag vor Kursbeginn, werden 25% des Gesamtpreises berechnet; ab dem 15 Tag 50%; ab dem 06. Tag 75% und 2 Tage vor Reisebeginn werden 100% vom Vertragswert berechnet. Es gilt der Posteingang des schriftlichen Rücktritts. Diese Regelung gilt auch bei Krankheiten und unvorhersehbaren Ereignissen.

Ich empfehle Ihnen daher eine Reiserücktrittsversicherung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Veranstaltung bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

Es kann auch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an die Veranstalterin erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

7. Umbuchung
Eine Änderung der Reise auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise ist hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich (Umbuchung). Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisendem.Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstandenen Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisendem.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Sollte wegen eines von der Veranstalterin nicht zu vertretendes Ereignis (z.B.. Krankheit, Unfall, Unwetter etc.) eine Veranstaltung später abgesagt werden müssen, so kann der Kursteilnehmer wählen zwischen der Rückerstattung der Seminargebühr oder der Umbuchung auf eine andere Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Kursteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

9. Haftung des Reiseveranstalters
(1) Vertragliche Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.
(2) Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
(3) Haftung für Fremdleistungen: Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Busfahrten etc.) die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

10. Mängelrüge
Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung, einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

11. Ausschlussfristen
Sie sind mit Ansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit sie diese nicht innerhalb folgender Fristen möglichst schriftlich gegenüber uns geltend machen.
(1) Vertragliche Ansprüche: Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Es sei denn, dass Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt: Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Es sei denn, dass Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
(3) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden: Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späteren Zeitpunkt, an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich innerhalb von einem Monat nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls, soweit ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

12. Verjährung
(1) Vertragliche Ansprüche: Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände weisen wir hin.
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung: Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte.

13. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß §§ 651j BGB kündigen.

14. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Abschluss spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reisebeginn erfolgen muss. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn) muss der Abschluss am Tag des Erhalts der Buchungsbestätigung, spätestens am folgenden Werktag erfolgen.

15. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weiter geleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und andere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

16. Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten der Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucktechnik, ein Irrtum wird vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseveranstalters.

Stand 04/2009